Laxoberal Abführ-Tropfen 2X50 ml Tropfen zum Einnehmen
- Abführmittel, erleichtert Stuhlentleerung
- Geschmacks- und geruchsneutral
- Für Kinder ab 4 Jahren geeignet
35,95 €
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- Abführmittel, erleichtert Stuhlentleerung
- Geschmacks- und geruchsneutral
- Für Kinder ab 4 Jahren geeignet
Produktdetails/Produktinformationen Laxoberal Abführ-Tropfen
Anwendungsgebiet: Zur Anwendung bei Verstopfung sowie bei Erkrankungen, die eine erleichterte Stuhlentleerung erfordern.
Warnhinweis: Wie andere Abführmittel sollte Laxoberal ohne ärztliche Abklärung der Verstopfungsursache nicht täglich oder über einen längeren Zeitraum eingenommen werden. Enthält Sorbitol (Abführ-Tropfen), enthält Lactose (Abführ-Tabletten).
Apothekenpflichtig
A. Nattermann & Cie. GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main.
Wie lange können Laxoberal Abführ-Tropfen eingenommen werden?
Laxoberal Abführ-Tropfen sollten ohne vorherige ärztliche Abklärung nicht ununterbrochen täglich oder über längere Zeiträume eingenommen werden.
Sind Laxoberal Abführ-Tropfen für Kinder unter 12 Jahren geeignet?
Ja, in der entsprechenden Dosierung sind die Tropfen bereits für Kinder ab 4 Jahren geeignet.
Können Laxoberal Abführ-Tropfen auch in der Schwangerschaft oder während der Stillzeit eingenommen werden?
Es liegen keine aussagekräftigen klinischen Studien zur Anwendung in der Schwangerschaft vor. Auf eine Anwendung in der Schwangerschaft sollte möglichst verzichtet werden.
Während der Stillzeit kannst du die Tropfen hingegen verwenden.
Welche Wirkstoffe sind in Laxoberal Abführ-Tropfen enthalten?
Der Wirkstoff ist Natriumpicosulfat. 1 ml Lösung (ca. 14 Tropfen) enthält 7,78 mg Natriumpicosulfat-Monohydrat (entspricht 7,5 mg Natriumpicosulfat).
Die sonstigen Bestandteile sind: Natriumbenzoat, Sorbitol-Lösung 70 % (nicht kristallisierend), Natriumcitrat-Dihydrat, Citronensäure-Monohydrat, gereinigtes Wasser.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.